Sparprozess und Altersguthaben

Der Sparprozess beginnt ab dem 25. Altersjahr und dauert bis zum Erreichen des Rücktrittsalters (Männer 65 und Frauen 64). Das Altersguthaben wird durch jährliche Altersgutschriften (nach Alter gestaffelt) und die geleisteten Einlagen (Freizügigkeitseinlagen beim Stellenwechsel) geäufnet. Das vorhandene Kapital wird verzinst. Der Bundesrat legt den Mindestzinssatz fest (für das Jahr 2024 beträgt der Zinssatz 1.25%). Die Altersgutschriften sind in Prozenten des versicherten Lohnes festgelegt. Die Höhe der Altersgutschriften richtet sich nach dem Alter einer versicherten Person.

Ein 25-jähriger Mann kann so ein Altersguthaben ohne Zins von 500% (10 Jahre zu 7%, 10 Jahre zu 10%, 10 Jahre zu 15% und 10 Jahre zu 18%) des versicherten Lohnes erreichen. Das so gebildete Altersguthaben zuzüglich der Verzinsung bildet die Grundlage für die Berechnung der Altersrente. Für die Berechnung der Leistungen bei Invalidität oder Tod ist das im Zeitpunkt des versicherten Ereignisses vorhandene Kapital sowie die Summe der zukünftigen Altersgutschriften (ohne Zins) massgebend.