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1. Stiftungsrat  
Der Stiftungsrat trifft alle Massnahmen, die für die Verwaltung und Vertretung des Sicherheitsfonds BVG erforderlich sind: Er legt die Beitragssätze fest und unterbreitet sie der  
2. Datenschutzerklärung  
Datenschutzerklärung 1. Worum geht es in dieser Datenschutzerklärung? In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie, wie und wozu wir Ihre Personendaten (im Folgenden auch «Daten») erheben,  
3. Glossar  
Sind nicht sicherheitsfondspflichtig. Abrechnung nur über den aktiven Teil des Alterskontos erforderlich (z.B. 50% invalid = halber Lohn abzüglich halber Koordinationsabzug; Art. 59 BVG).  
4. Geschäftsbericht 2023 des Sicherheitsfonds BVG online  
Sie können den Geschäftsbericht 2023 unter https://sfbvg.ch/fileadmin/user_upload/sfbvg/Geschaeftsberichte/SF-GB-2023-DE.pdf  abrufen. Seit dem letzten Jahr wird keine Druckfassung des Berichts  
5. Barauszahlung nach Ausreise  
EU–Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Republik Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande,  
6. News (Meldungen)  
News (Meldungen) Gut informiert  
7. Publikationen  
Publikationen Für Sie bereit Merkblätter  
8. Geschichte / Entwicklung  
2024 Der Sicherheitsfonds BVG zieht erstmals für das Geschäftsjahr 2024 die Aufsichtsabgabe der Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge (OAK BV) ein. Der Beitrag wird durch sämtliche dem FZG  
9. Insolvenzen  
Zahlungsunfähig ist eine Vorsorgeeinrichtung, wenn sie fällige gesetzliche oder reglementarische Leistungen nicht erbringen kann und eine Sanierung nicht mehr möglich ist (Art. 25 Abs. 1 SFV).  
10. Art. 5 Barauszahlung  
Gut zu wissen Art. 5 Barauszahlung Versicherte können die Barauszahlung der Austrittsleistung verlangen, wenn: a. sie die Schweiz endgültig verlassen; vorbehalten bleibt Artikel 25 f b.  
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