Beitragssätze 2012

Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) genehmigte im Oktober 2011 auf Antrag des Stiftungsrates des Sicherheitsfonds die Beitragssätze für das Bemessungsjahr 2012 wie folgt:

Beitragssatz        Aufgabe
   
0,07%

für die Erbringung der Zuschussleistungen bei ungünstiger Altersstruktur aufgrund der nach BVG pro rata koordinierten Lohnsummen

0,01% für die Erbringung von Insolvenz- und anderen Leistungen aufgrund der reglementarischen Austrittsleistungen aller aktiv versicherten Personen sowie der mit 10 multiplizierten Rentenleistungen aus der Betriebsrechnung

 

Damit bleiben die Beitragssätze für das Jahr 2012 im Vergleich zu denjenigen für das Bemessungsjahr 2011 unverändert. Die Beiträge für das Jahr 2012 werden per 30. Juni 2013 zur Bezahlung fällig.

Bei den Zuschussleistungen gilt seit dem Jahr 2005 der Satz von 0.07%. Im Jahre 2010 überstiegen in diesem Bereich die Ausgaben die Einnahmen leicht. Bei einem weiteren Anstieg der Zuschussleistungen wird dieser Satz in nächster Zeit angehoben werden müssen.

Der Beitragssatz für die Insolvenzleistungen und die anderen Aufgaben konnte in den letzten Jahren bereits von 0.04 auf 0.01% der Austrittsleistungen und mit 10 multiplizierten Rentenleistungen gesenkt werden. Auf der Basis der seit vier Jahren einverlangten Werte zum Deckungsgrad und zum technischen Zinssatz der Kassen kann die Risikosituation des Sicherheitsfonds besser analysiert werden. Die unsichere Perspektive bezüglich der zukünftigen Insolvenzleistungen bleibt systembedingt aber bestehen und die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen hat sich seit dem letzten Jahr nicht verbessert. Nach der Senkung des Beitragssatzes für das Jahr 2011 stand aus diesem Grund eine erneute Anpassung des Beitrages trotz der vorhandenen Fondsreserve beim Sicherheitsfonds nicht zur Diskussion.

 

 


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