Organisation

Organisation und Finanzierung

Als öffentlichrechtliche Stiftung ist der Sicherheitsfonds eine Behörde und hat Verfügungskompetenz. Oberstes Gremium ist der Stiftungsrat, in welchem die Spitzenorganisationen der Sozialpartner, die öffentliche Verwaltung sowie ein neutrales Mitglied Einsitz haben. Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Sozialversicherung. Die Geschäftsführung ist an die Vereinigung zur Durchführung des Sicherheitsfonds delegiert, einem Zusammenschluss der wichtigsten Organisationen der beruflichen Vorsorge. Der Sicherheitsfonds wird durch sämtliche dem Freizügigkeitsgesetz unterstellten Vorsorgeeinrichtungen finanziert.